Da das gesamte Gebäude als Baudenkmal
anerkannt ist, kann die zum Erhalt der Substanz aufgewendete Investition
steuerlich in besonderem Maß geltend gemacht werden. Der absetzungsfähige
Betrag setzt sich aus den Sanierungskosten für die jeweilige Einheit
und den anteiligen Sanierungskosten für das Gemeinschaftseigentum
zusammen.
Je nach Nutzung (Eigennutzung oder
Vermietung) sind bis zu 100 % über 10 Jahre absetzbar!
Diese Angaben sind nach bestem Wissen
und sorgfältiger Recherche genannt. Rechtsverbindliche Aussagen
kann Ihnen aber nur Ihr Steuerberater oder das Finanzamt geben.