Da das gesamte Gebäude als Baudenkmal anerkannt ist, kann die zum Erhalt der Substanz aufgewendete Investition steuerlich in besonderem Maß geltend gemacht werden. Der absetzungsfähige Betrag setzt sich aus den Sanierungskosten für die jeweilige Einheit und den anteiligen Sanierungskosten für das Gemeinschaftseigentum zusammen.

Je nach Nutzung (Eigennutzung oder Vermietung) sind bis zu 100 % über 10 Jahre absetzbar!

Diese Angaben sind nach bestem Wissen und sorgfältiger Recherche genannt. Rechtsverbindliche Aussagen kann Ihnen aber nur Ihr Steuerberater oder das Finanzamt geben.